Wir erstellen Fortführungsprognosen behutsam, denn Sie sollen sich wiederfinden. Schwere Mängel werden wir beispielsweise nur nach Abstimmung mit Ihnen als solche benennen. Gleichzeitig beantworten wir die entscheidenen Fragen, z.B. die der Geldgeber. Hierbei wird plausibilisiert und das dargestellt, was die Bank und andere Stakeholder wissen möchten. Von Vorteil sind dabei unsere weitreichenden Marktkenntnisse. Das Wissen um risiko-adäquate Formulierungen können wir als weiteren Pluspunkt nennen. Ggfs. wird die obligatorische integrierte Planung von uns erstellt. Alternativ kann eine vorliegende Planung von uns übernommen und verplausibilisiert werden.
Wird alles aus einem „Guß“ gewünscht, treten wir gerne auch in den Hintergrund: Die Steuerkanzlei des relevanten Unternehmens beauftragt uns. Wir arbeiten dann unter ihrem Namen und sprechen mit dem Unternehmen. Eine enge Abstimmung mit der beauftragenden Kanzlei ist selbstverständlich, fühlen wir uns ihr gegenüber doch verpflichtet. Der zeitliche Aufwand hält sich grundsätzlich in Grenzen. Er wird natürlich vom Komplexitätsgrad beeinflusst. Eine Firmengruppe mit Verrechnungen untereinander und verschiedenen Produkten/ Märkten ist naturgemäß zeitaufwendiger als beispielsweise ein kleinerer Betrieb.
Warum wir die Fortführungsprognose erstellen sollten
Insbesondere bei kleineren Unternehmen mit geringeren Kreditvsolumina sind Kreditinstitute häufig bereit auf strenge Formalien zu verzichten. Statt „IdW S 6“ reicht dann „in Anlehnung an IdW S 6“. Durch derartige Kompromisse kann der Aufwand deutlich reduziert werden.Wir stoßen diese Diskussion nach dem notwendigen Arbeitsumfang an.
Gerade für Tech-Startups von Vorteil ist unsere große Kompetenz bei Automatisierung, Künstliche Intelligenz sowie Skalierung. Die besonderen rechtlichen Aspekte bei Fortführungsprognosen für Startups sind uns bekannt. Dies unterscheidet uns von so manchem Anbieter.
Einsatzbereich: Gesamter DACH-Raum. Alternativ zur Fortbestandsprognose erstellen wir auch Sanierungsgutachten.