Equity Advice Unternehmensentwicklungs GmbH
Zugewinn

Zugewinn

Kommt es zu einer Scheidung und besteht kein Ehevertrag, ist der Zugewinn zu teilen. Bei Geldvermögen ist dieser einfach zu ermitteln, nicht jedoch bei Sachvermögen wie Immobilien oder Unternehmensanteilen. Hier helfen wir gerne mit sehr plausiblen Gutachten, die in der Folge etwaige Rechtskosten auf Grund ihrer Transparenz spürbar reduzieren. Wir arbeiten auch im Auftrag und Namen der mandatierten Rechts- bzw. Steuerkanzlei (bundesweit) und sind dieser verbunden.

Warum der Zugewinn durch uns ermittelt werden sollte

Die Ermittlung des Zugewinns setzt durchaus juristisches Wissen voraus. Der entscheidende, wertbestimmende Rest ist aber Mathematik und vor allem Recherche. Dies gilt insbesondere für umfangreicheren Immolienbesitz, der sich je nach Standort völlig unterschiedlich im Wert entwickelt haben kann. Zugleich sind etwaige wertmindernde Sachverhalte zu berücksichtigen. Dies alles ist durchaus zeitintensiv. Einige Tage oder auch wenige Wochen können hierfür durchaus benötigt werden. Damit zeigt sich, dass diese Tätigkeiten einerseits wenig mit der klassichen Rechts- und Steuerberatung gemein haben und vor allem nicht ergänzend zum Tagesgeschäft erledigt werden können. Wir haben uns hingegen fast vollständig dem Projektgeschäft verschrieben und können uns daher konzentriert von morgens bis abends Ihrem Fall zuwenden. Der Großteil der Arbeit kann hierbei durchaus auf das kritische Nachdenken entfallen. Bei einem Zugewinn geht es schließlich schnell um 6-, eher aber 7- oder auch 8-stellige Beträge. Standardisiertes Arbeiten oder gar die Delegation an wenig erfahrene Mitarbeitenden stehen in keiner Relation zum möglichen Schaden. Vermögende Haushalte verfügen zudem häufig auch über beträchtliche Sachwerte (Antiquitäten, Kunst, Oldtimer). Auch diese Werte sind bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs sachlich korrekt zu bewerten.

Grobes Berechnungsbeispiel

Zur Veranschaulichung der Komplexität ein grobes Beispiel: Eheschließung am 1.1.2010 – Trennung am 15.10.2022; Immobilie wurde 2005 erworben. Dann besteht der Zugewinn im Wertzuwachs vom 1.1.2010 bis zum 15.10.2022. Da es eine Inflation gab und gibt, sind die Anschaffungskosten um die Inflation zu ergänzen. Der sich so ergebende Wert per 15.10.2022 ist dem Zeitwert (unterschiedliche Ansätze) per 15.10.2022 gegenüberzustellen. Vom Zeitwert sind etwaige bekannte wertmindernde Faktoren (z.B. Sanierungsstau) abzuziehen. Die Differenz aus dem gesamten Saldo stellt den Zugewinn dar. Wurden einzelne Immobilien zwischenzeitlich (während der Ehe) verkauft, ist dies zu berücksichtigen. Wurde etwas während der Ehe angeschafft, ist dies unter Berücksichtigung des Anschaffungsdatums ebenfalls von Relevanz. Für sonstige Sachwertige gilt ähnliches, für Unternehmensanteile eine separate Vorgehensweise. Größere Vermögen können schnell aus zehn oder auch Dutzenden an relevanten Sachwerten bestehen, die jeweils einzeln dargestellt und in der Summe wieder zusammengefasst werden müssen.

Wichtig ist dies alles transparent darzustellen. Der vormalige Partner bzw. sein Rechtsbeistand soll es verstehen und überzeugt werden. Gelingt es nicht, drohen hohe Rechtskosten und langwierige Verfahren.

IdW S 10, IdW S 13

Unser Büro
In München beheimatet, sind wir überregional tätig.